Krebsvorsorge
Jeder Mann ab dem 45. Lebensjahr (im Einzelfall auch früher notwendig) sollte die jährliche urologische gesetzliche Vorsorgeuntersuchung bzw. Krebsfrüherkennung, die das Abtasten der Prostata, des Enddarms und der äußeren Geschlechtsorgane als auch der Leistenregion beinhaltet, durchführen lassen.
Manche medizinisch sinnvollen Leistungen werden von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen. Diese können als Privatleistung in Anspruch genommen werden.
Sinnvollerweise gehört dazu eine hochauflösende Ultraschalluntersuchung der Nieren, der Blase und der Prostata (Transrektale Sonographie der Prostata =TRUS).
Außerdem ist eine Urinuntersuchung auf Blutspuren vor allem bei Risiko-Patienten, z. B. Rauchern, eine wichtige Zusatzdiagnostik, die bei Auffälligkeiten auch eine weitere Abklärung benötigt.
Selbstverständlich gehört auch die Untersuchung des prostataspezifischen Antigens (PSA, ein Eiweißstoff, der von der Prostata gebildet wird) im Blut zu dieser kompletten Untersuchung. Dieser Wert ist eine sinnvolle Ergänzung, benötigt jedoch in seiner Interpretation eine Expertise und Erfahrung. Auf den Seiten der deutschen Krebsgesellschaft erhalten Sie weitere wissenschaftlich fundierte Informationen zum PSA-Wert.